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IWB 21/2015 S. 791

Dänemark | Fiskus ist ausländischen Steuersündern auf der Spur

[i]Dänemark möchte gleichmäßige Besteuerung in- und ausländischer Unternehmen sicherstellenEin Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die dänischen Finanzbehörden vom an befugt sein sollen, z. B. bei Kreditinstituten und Kreditkartenunternehmern Informationen über Zahlungen anzufordern. Damit sollen nicht zuletzt ausländische Unternehmer ausfindig gemacht werden, die sich bislang einer umsatzsteuerlichen Registrierung in Dänemark entzogen haben, obwohl sie im dänischen Inland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen an Privatpersonen erbringen. Unternehmer, die nicht ausschließen können, solche und ähnliche in Dänemark steuerbaren Umsätze ausgeführt zu haben, sollten die von ihnen getätigten Umsätze zeitnah auf eine Registrierungspflicht überprüfen und ggf. auch vergangene Zeiträume in geeigneter Weise nachmelden.

Martin Diemer