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NWB Nr. 47 vom Seite 3456

Fiskus bremst – Berichtigung einer § 14c UStG-Steuer wird schwieriger

Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 7. 10. 2015

Jörg Pfefferle und Matthias Renz

[i] BMF, Schreiben vom 7. 10. 2015 NWB EAAAF-05928 Mit Schreiben vom NWB EAAAF-05928 hat das BMF die Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG erläutert. Danach ist bei einer § 14c Abs. 1 UStG-Steuer [i]infoCenter „Unrichtiger Steuerausweis“ NWB HAAAB-14460 die Berichtigung nur noch möglich, wenn eine Rückzahlung des zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags erfolgt ist. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dem aktuellen Schreiben und geht darüber hinaus auf die USt-Kartei der OFD Karlsruhe zu § 14c Abs. 1 UStG vom NWB ZAAAF-06783 zur Berichtigung im [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714 Zusammenhang mit einer § 13b UStG-Steuer ein.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Folgen eines unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 UStG)

[i]Unternehmer schuldet MehrbetragHat der leistende Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausgewiesen als er nach dem Umsatzsteuergesetz für den Umsatz schuldet, schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger, ist § 17 Abs. 1 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage) entsprechend anzuwenden. S. 3457

Diese Rechtsfolgen treten unabhängig davon ein, ob d...