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StuB 21/2015 S. 845

Umsatzsteuer | Zur Änderung der Bemessungsgrundlage

Das BMF hat zu den Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG Stellung genommen ( NWB EAAAF-05928).

Hintergrund: Bereits 2008 hat der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass sich in Fällen, in denen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts vereinbaren, die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur insoweit mindert, als das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und die Berichtigung für den Besteuerungszeitraum der Rückgewähr vorzunehmen ist ( NWB GAAAD-01360, BStBl 2009 II S. 250 = Kurzinfo StuB 2009 S. 82 NWB DAAAD-03010). Vor diesem Hinterg...