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Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BStBl 2007 I S. 630) geltenden Fassung darf nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird (Bezug: § 7g Abs. 3, Abs. 6 EStG 2002 a. F.; § 12 Abs. 3 Satz 1, § 20, § 22 Abs. 1 UmwStG 2002; § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG; § 11 Abs. 2 FGO).
Der X. Senat des BFH hatte die Rechtsfrage zur Vorgängervorschrift des nunmehrigen Investitionsabzugsbetrags mit Beschluss vom - X R 21/09 NWB OAAAE-20476 (BStBl 2014 II S. 447 = Kurzinfo StuB 2012 S. 839 NWB DAAAE-20902) dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt, weil er von der Rechtsansicht der Kollegen im I. Senat des NWB VAAAD-51313, BFH/NV 2010 S. 2072 = Kurzinfo StuB 2010 S. 713 NWB AAAAD-52130) abweichen wollte und der I. Senat damit n...