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Bilanzierung geleisteter Zuschüsse
I. Das Aktivierungspotenzial
1. Der Vermögensgegenstand/das Wirtschaftsgut
Nähern wir uns dem Untersuchungsobjekt einmal schulmäßig: Wo ist die Soll-Buchung anzusiedeln? Im Aufwand oder als Aktivposten? Wenn Letzteres, unter welcher Bezeichnung? In bilanzrechtlicher Perspektive geht es um die Frage, ob ein geleisteter Zuschuss einen Vermögensgegenstand/ein Wirtschaftsgut darstellt oder nicht. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann immer noch ein aktiver Abgrenzungsposten vorliegen. Fehlt es auch daran, verbleibt es bei einer Aufwandsverbuchung. Lässt man die Definitionskriterien für die Wirtschaftsgut-Eigenschaft nach Maßgabe der BFH-Rechtsprechung – weitgehend in Übereinstimmung mit dem handelsrechtlichen Schrifttum – Revue passieren , so fällt bei aller Abstraktheit der Kriterien die Weite der Definitionslandschaft auf. Man kann das auch so ausdrücken: Vor der Bestätigung eines Wirtschaftsguts ist man oft kaum gefeit, insbesondere vor solchen in immaterieller Form.
Ein Abnehmer für industrielle Fert...