Steuerermäßigung des § 35 EStG – Beschränkung auf gewerbliche Einkünfte mit der sich daran anknüpfenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag nur bei Gewerbetreibenden, nicht jedoch bei Arbeitnehmern, ist verfassungsgemäß?
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Verletzt die Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf gewerbliche Einkünfte im Streitjahr 2011 den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAF-07289