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Umsatzsteuer | Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden. (2) Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. (3) Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt gestellt, hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist.
Eine ausdrückliche Option zur Ist-Besteuerung ist nicht erforderlich, wenn aus den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen – insbesondere der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – erkennbar [i]infoCenter „Ist- und Sollbesteuerung“ NWB IAAAB-14438 ist, ...