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Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen – Verfassungsbeschwerde eingelegt
[i] Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V., Ergänzungen zur PM vom 24. 9. 2015Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) hat gegen das NWB NAAAF-00987 zur Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 1853/15). Hintergrund ist die Auffassung des Finanzamts, dass bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einer unterstützten Person die Pflichtbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung unberücksichtigt bleiben. [i]Geserich, NWB 38/2015 S. 2766Lediglich die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung werden durch einen Erhöhungsbetrag anerkannt. Diese Auffassung hat der BFH im Urteil VI R 45/13 bestätigt (s. hierzu Geserich, NWB 38/2015 S. 2766).
[i]Nacke, NWB F. 3 S. 13456Dieser Ansicht tritt der Steuerring entgegen und erinnert an die Entscheidung des NWB CAAAB-84736 zum Familienleistungsausgleich bis zum Jahr 2011. Das BVerfG hatte entschieden, dass bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge (Prüfung Grenzbetrag) die gesetzlichen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe abzuziehen sind. Pf...