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KSR Nr. 11 vom Seite 7

Vermittlungsleistungen einer Arbeitsvermittlerin gegenüber Arbeitsuchenden umsatzsteuerfrei?

BFH urteilt zur Steuerbefreiung und beruft sich auf das Unionsrecht

Jörg Ramb

Der BFH hat entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen kann.S. 8

Sachverhalt

Die Klägerin erbrachte in den Jahren 2004 bis 2006 Leistungen als Arbeitsvermittlerin. Ihre Leistungen bestanden darin, Arbeitsuchende durch Vermittlung eines geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu schloss die Klägerin einen „Vermittlungsvertrag“ mit dem jeweiligen Arbeitsuchenden ab. Die Leistung der Klägerin umfasste neben der Erstellung des Profils der beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers und der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen ein individuelles Bewerbungstraining, die Optimierung der Bewerbungsunterlagen, die Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch sowie die Vor- und Nachbereitung von Bewerbungen. Der Arbeitsuchende verpflichtete sich zur Zahlung eines Vermittlungshonorars in bestimmter Höhe. Außerdem bestätigte er u. a., dass er seit mehr als drei Monaten arbeitslos gemeldet und im Besitz eines von seinem zuständigen Arbeitsamt erteilten Vermittlungsgutscheins sei. Er verpflichtete sich, der Klägerin im Fall ein...