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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 890/15 EFG 2015 S. 2106 Nr. 23

Gesetze: RVG § 13, RVG § 23, GKG § 52, GKG § 42, RVG § 2

Finanzgerichtsverfahren

Streitwert in Kindergeldverfahren

Leitsatz

Der Streitwert in Kindergeldverfahren errechnet sich nach den bis zur Einreichung der Klage fälligen Beträgen (§ 42 Abs. 3 GKG) zuzüglich des einfachen Jahresbetrags, allerdings diesen nur dann, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 1 Satz 1. 2. Hs. GKG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 2106 Nr. 23
HAAAF-06925

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