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FG Nürnberg 26.08.2015 2 V 1107/15, BBK 21/2015 S. 975

Umsatzsteuer | Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen für Bauträger

Das FG Nürnberg hat die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Umsatzsteuerbescheiden abgelehnt, mit denen das FA von einem Bauunternehmer die Umsatzsteuer wegen fehlerhafter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nachgefordert hatte.

Der Antragsteller hatte in den Jahren 2010 bis 2012 Bauleistungen an einen Bauträger erbracht und dabei das [i]Bauträger forderte USt vom FA zurückReverse-Charge-Verfahren angewendet. Der Bauträger forderte nun die von ihm entrichtete USt vom FA unter Berufung auf die neue BFH-Rechtsprechung zurück, nach der das Reverse-Charge-Verfahren nicht bei Bauleistungen gegenüber Bauträgern gilt. Das FA forderte nun wiederum vom leistenden Bauunternehmer die USt durch Bescheide für 2010 bis 2012 nach und berief sich dabei auf die Neuregelung des § 27 Abs. 19 UStG. Der Bauunternehmer beantragte nun ohne E...