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RENO Nr. 11 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der oberen Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Aufgeklebte Unterschrift

Gegen ein nach Einspruch überwiegend aufrechterhaltenes Versäumnisurteil wird am letzten Tag der Frist per Telefax vom Prozessbevollmächtigen des Beklagten Berufung eingelegt und später auch – ebenfalls per Telefax – begründet. Unter den Unterschriften auf beiden Telefaxkopien der Schriftsätze ist für das Gericht jeweils ein horizontal verlaufender Strich erkennbar. Es stellt sich heraus, dass der Prozessbevollmächtigte für die Einlegung der Berufung eine Seite blanko unterschrieben hat. Da die Position der Unterschrift nicht passte, hat der Mitarbeiter der Kanzlei diese ausgeschnitten und auf das Original der Berufungsschrift gesetzt. In gleicher Weise ist er auch bei der Berufungsbegründung verfahren. Das Gericht hat daraufhin die Berufung als unzulässig verworfen.

Leitsatz: Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax-Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift...

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