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BMF 19.10.2015 IV C 5 - S 2363/13/10003, NWB 45/2015 S. 3300

Lohnsteuer | ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten

Das die bisher lediglich für die Kalenderjahre 2013 bis 2015 zulässige besondere Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten für das Kalenderjahr 2016 aus Vereinfachungsgründen verlängert.

Anmerkung:

Die Verlängerung gilt für die Lohnsteuererhebung auf den laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden, und für die Lohnsteuererhebung auf sonstige Bezüge, die vor dem zufließen.