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Wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Versetzungen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-06439 Das LAG Schleswig-Holstein hat sich mit Urteil vom - 3 Sa 157/15 zu den Anforderungen an eine (räumliche) Versetzung positioniert. Nach dem Urteil sind die familiären Umstände des betroffenen Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Grundlagen des Direktionsrechts
[i]Auslegung des Arbeitsvertrags bei fehlender RegelungEnthält der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung zu einer möglichen Versetzung, bedarf es einer Auslegung. Ggf. ergibt sich aus den Umständen eine Festlegung des Arbeitsorts. Andernfalls ist der Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet, den Arbeitsort durch Ausübung seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) zu bestimmen. Auch wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter über mehrere Jahre am stets gleichen Ort beschäftigt, kann nicht von einer (konkludenten) Konkretisierung des Arbeitsorts und einem Verzicht auf eine Direktionsrechtsausübung des Arbeitgebers für die Zukunft ausgegangen werden.
Ausdrückliche vertragliche Regelung
[i]Einvernehmlicher Änderungsvertrag oder ÄnderungskündigungIst ein bestimmter Arbeitsort arbeitsvertraglich – vorbehaltlos – vereinbart, erfordert ein Einsatz an einem anderen Ort eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags oder eine Änderungskündigung. Gebräuchlich sind Verset...