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Track 08 | Umsatzsteuer: BMF ändert seine Sichtweise beim sog. Bestelleintritt in Leasingfällen
Bei Leasinggeschäften kommt es in der Praxis häufig vor, dass Unternehmer bei der Beschaffung von Investitionsgütern zunächst eine verbindliche Bestellung beim Händler vornehmen, daran anschließend zur Finanzierung der Investition aber einen Leasingvertrag abschließen und der Leasinggeber in die Bestellung eintritt. Das BMF hat die hierzu bislang gelebte Verwaltungspraxis in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen, dabei jedoch Änderungen vorgenommen.
Zur Umsatzsteuer haben wir ebenfalls ein interessantes BMF-Schreiben für Sie ausgesucht. Das Bundesfinanzministerium hat die bereits bislang gelebte Verwaltungspraxis beim sog. Bestelleintritt in Leasingfällen in den UStAE übernommen, dabei jedoch Änderungen vorgenommen.
Bei Leasinggeschäften kommt es in der Praxis bei der Beschaffung von Investitionsgütern häufig zu einem Dreiecksverhältnis: Ein Unternehmer – der künftige Leasingnehmer – bestellt den Liefergegenstand bei einem Händler und schließt einen Kaufvertrag ab. Erst anschließend wird zur Finanzierung der Investition ein Leasingvertrag mit einem Leasing-Unternehmen vereinbart. Durch Eintritt in den Kaufvertrag – Juristen sprechen hier von einem Bestelleintri...