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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 05 | Job-Ticket: Zufluss bei Fahrkarten für einen längeren Zeitraum

Sehen die Tarif- und Nutzungsbestimmungen für ein Job-Ticket vor, dass die jeweilige monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird, fließt der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug „Job-Ticket” monatlich – und nicht bereits beim Kauf für die gesamte Vertragslaufzeit – zu. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung der Finanzverwaltung hat das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung bekräftigt.

Wir bleiben noch einen Moment bei der Lohnsteuer. Konkret geht es um Job-Tickets. Also um Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Strecke zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Job-Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein geldwerter Vorteil anzunehmen. Wenn also lediglich der übliche Mengenrabatt an die Arbeitnehmer weitergegeben wird, den der Arbeitgeber von dem Verkehrsverbund erhält. Ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug liegt jedoch vor, soweit der Arbeitnehmer das Job-Ticket darüber hinaus verbilligt oder unentgeltlich vom Arbeitgeber erhält.

Der ge...