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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Ausländische Familienstiftung: Anrechnung der Gewerbesteuer

Beim BFH liegt ein Urteil des FG Düsseldorf zur Überprüfung vor, wonach – weder nach § 35 EStG noch nach § 15 Abs. 5 AStG – eine Anrechnung von Gewerbesteuer bei einem Steuerpflichtigen möglich ist, dem gem. § 15 Abs. 1 AStG das Einkommen von im Ausland ansässigen Familienstiftungen zugerechnet wird, in das Einkünfte aus Beteiligungen an inländischen Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG eingegangen sind.

Um die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer geht es bei dem nächsten anhängigen Verfahren. Und zwar in einem Sonderfall. Nämlich dann, wenn einem Steuerpflichtigen nach dem AStG die Einkommen von Familienstiftungen zugerechnet werden, die in einem Staat in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum – sprich: im EWR – ansässig sind. Und in diese Familienstiftungen Einkünfte eingegangen sind aus Beteiligungen an inländischen Mitunternehmerschaften.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden: Eine Anrechnung der Gewerbesteuer ist in diesem Fall nicht möglich. Weder nach § 35 EStG noch nach § 15 Abs. 5 AStG.

Es ist umstritten, ob eine Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG auch dann möglich ist, wenn der Steuerpflichtige nicht unmittelbar an einer Mitunternehm...