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Steuern: Einspruch mit einfacher E-Mail möglich
Mit einer E-Mail ohne qualifizierter elektronischer Signatur kann gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Finanzamt einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eingerichtet hat ( NWB LAAAE-99392).