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NWB BB 11/2015 S. 328

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Überschreiten der gesetzlichen Frist

Ist unter gewöhnlichen Umständen mit dem Zugang eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax zu rechnen, hängt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand davon ab, dass rechtzeitig mit der Versendung begonnen wird und unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung noch am Tag des Fristablaufes zu rechnen ist.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne des § 60 Abs. 1 VWGO kommt dann in Betracht, wenn ein Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten für die Versendung des Schreibens einkalkuliert wurde. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass kurz vor Ablauf einer Frist andere ebenfalls fristgebundene Sendungen zu einer Belegung des Empfangsgerätes sorgen könnten ( NWB EAAAE-86595).