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NWB Nr. 44 vom Seite 3216

Erhalt von Bestechungsgeldern und Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Arbeitgeber

von Lukas Hilbert, Bad Honnef

Mit Urteil vom - IX R 26/14 NWB AAAAF-05925 hat der BFH über die steuerrechtliche Berücksichtigung bestimmter dem geschädigten Arbeitgeber gegenüber erbrachter Wiedergutmachungsleistungen entschieden, konkret die Herausgabe der von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder und den Verzicht von Ansprüchen. Der vor dem Finanzgericht und in der Revision klagende Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber – einem Pharma-Unternehmen – für die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Arzneimittelstudien zuständig. Für die Bevorzugung eines bestimmten Auftragnehmers erhielt er nach der Hingabe von Scheinrechnungen seiner Ehefrau über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen in den Jahren 2000 bis 2005 insgesamt Zahlungen in Höhe von 1.924.734,82 €. Diese wurden zunächst erklärungsgemäß als Einkünfte der Ehefrau berücksichtigt.

Der Arbeitgeber kündigte nach Aufdeckung des Bestechungsvorgangs das Anstellungsverhältnis des Klägers ordentlich zu Ende September 2005 sowie später außerordentlich. Für den Fall der ordentlichen Kündigung wurde im Abwicklungsvertrag festgelegt, dass der Kläger aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung ...BStBl 2000 II S. 396