NWB Nr. 44 vom Seite 3209

„Pünktlich oder mit Verspätung?“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Steueränderungsgesetz 2015 verabschiedet

Fahrt aufgenommen hatte es Ende März diesen Jahres – das „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Tatsächlich enthielt der Regierungsentwurf zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich noch offene Ländervorschläge, die im Dezember 2014 keinen Eingang in das Zollkodex-Anpassungsgesetz gefunden hatten. Im Laufe des Bundestagsverfahrens hat sich das allerdings geändert, weitere Inhalte sind hinzugekommen. Vor allem auf aktuelle Rechtsprechung hat der Gesetzgeber schnell reagiert: Die Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer wird, wie vom BVerfG gefordert, an den gemeinen Wert und damit an die Regelbemessungsgrundlage angenähert. Und auch die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter nach § 6b EStG wird an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Betriebsvorrichtungen bleibt es hingegen, anders als vom BFH entschieden, bei der Verwaltungsauffassung, die nun in § 13b UStG festgeschrieben ist. – Am 16. Oktober hat der Bundesrat pünktlich wie geplant dem nunmehr in Steueränderungsgesetz 2015 umbenannten Gesetz zugestimmt. Hörster fasst die Änderungen und Ergänzungen zum Regierungsentwurf auf Seite 3234 zusammen.

Verspäten wird sich die Reform der Erbschaftsteuer. Dabei war sie ambitioniert gestartet. „Minimal-invasiv und zügig“ lautete die Vorgabe von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble noch zu Beginn des Jahres. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung stieß von Anfang an auf deutliche Kritik. Er sei fiskalpolitisch getrieben, nicht praxisgerecht, verfassungsrechtlich verfehlt und berge ein hohes Streitpotenzial in der Anwendung. Auch in der Expertenanhörung des Finanzausschusses am 12. Oktober – über die Eisele auf Seite 3225 berichtet – konnten die geplanten Neuregelungen nicht überzeugen. „Was da drin steht, verstehe ich zum Teil nicht. Und ich bin Steuerrechtler.“ stellte zum Beispiel Professor Seer grundsätzlich fest. Schon Ende September hatten die Länder im Bundesrat ihre Alternativ- und Ergänzungsvorschläge vorgestellt. Inzwischen sieht der Bundestags-Finanzausschuss ebenfalls weiteren Beratungsbedarf und hat seine eigentlich für den 4. November vorgesehene abschließende Beratung verschoben. Damit ist der ursprüngliche Zeitplan (Bundestagsbeschluss am 6. November und Zustimmung des Bundesrats am 27. November) nicht mehr zu halten. Mit einem Gesetzesbeschluss kann nun frühestens im ersten Quartal des nächsten Jahres gerechnet werden. – Spätestens bis zum muss es allerdings eine verfassungskonforme Neuregelung geben, so lautet die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 3209
NWB TAAAF-06305