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NWB Nr. 44 vom Seite 3277

EuGH-Generalanwalt zur Befugnis ausländischer Steuerberatungsgesellschaften – Position der Bundessteuerberaterkammer

Nora Schmidt-Kesseler

Der (BStBl 2014 II S. 907) im Zusammenhang mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit verschiedene Fragen betreffend die Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Streitfall geht es um eine Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien, die für ein in Deutschland niedergelassenes Unternehmen die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 erstellt hatte. Das Finanzamt und im Klageverfahren auch das Finanzgericht hatten die fehlende Befugnis damit begründet, dass die Gesellschaft in Deutschland nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt und diese auch nicht nach § 3a StBerG befugt sei, weil es an einer vollständigen Meldung nach § 3a Abs. 2 StBerG fehle.

[i]Zu dem Text der Schlussanträge des Generalanwalts unter curia.europa.eu Wie jüngst bekannt wurde, plädiert der Generalanwalt am EuGH in seiner Stellungnahme dafür, dass eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die in ihrem Heimatstaat Steuerberatung betreiben kann, auch in Deutschland Hilfe in Steuersachen leisten darf.

Ausländische Steuerberatungsgesellschaften kö...