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STFAN Nr. 9 vom Seite 18

Bürokratieentlastung und Abmilderung der kalten Progression

Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Christian Merker; München

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause u. a. dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) und dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zugestimmt. Der folgende Beitrag stellt die steuerlichen Maßnahmen der beiden Gesetze vor.

Bürokratieentlastungsgesetz

Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Die in § 241a Satz 1 HGB vorgesehenen Schwellenwerte für die Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars werden auf 600.000 € in Bezug auf die Umsatzerlöse und 60.000 € in Bezug auf den Jahresüberschuss angehoben. Für die befreiten Unternehmen entfällt damit gem. § 242 Abs. 4 HGB auch die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Korrespondierend zur Anhebung der Schwellenwerte im HGB werden auch die Umsatz- und Gewinngrenzen in § 141 Abs. 1 AO angepasst.

Die geänderten Schwellenwerte sind erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Übergangsregelungen stellen sicher, dass ab dem Zeitpunkt...

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