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Do you speak D-English?
„What can I do for you?“ – so oder so ähnlich ertappt sich fast jeder am Telefon, wenn er damit konfrontiert wird, plötzlich im normalen Kanzleiablauf Englisch sprechen zu müssen. Die zum in Kraft getretene Änderung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalts-/Notar- und Patentanwaltsfachangestellte fordert die „fachbezogene Anwendung der englischen Sprache“. In dieser Beitragsreihe werden der entsprechende Wortschatz und – anhand zahlreicher Beispielsätze – die Basics vermittelt.
Allgemeines
Das Wissen um die Kompetenz, mit Mandanten, Rechtsanwälten und Beteiligten sowohl am Telefon als auch im direkten Kontakt oder schriftlich professionell kommunizieren zu können, gibt ein gutes Gefühl der Sicherheit.
Dieser Beitrag legt – aufbauend auf dem ersten und zweiten Teil (s. und ) – den Schwerpunkt auf die schriftliche Korrespondenz, zu der klassische Fachvokabeln und Sätze für die Büropraxis bereitgehalten werden. Ergänzend ist für diejenigen, die eine Bewerbung in englischer Sprache verfassen müssen oder möchten, ein entsprechender Beispieltext als Anregung verfasst.
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