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RENO Nr. 9 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der oberen Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Entscheidung Beratungshilfeantrag

Die Antragstellerin möchte gegen einen ablehnenden Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung Widerspruch einlegen. Sie beantragt beim Amtsgericht Beratungshilfe für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Der zuständige Rechtspfleger weist sie mündlich darauf hin, dass sie Widerspruch direkt beim Rentenversicherungsträger einlegen oder sich an die im Bescheid genannte Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden kann. Die Antragstellerin erhält weder einen Berechtigungsschein noch einen den Antrag abweisenden förmlichen Bescheid. Ihre Erinnerung – und hilfsweise Beschwerde – wird zurückgewiesen, da Beratungshilfe nicht abgelehnt, sondern durch die Hinweise des Rechtspflegers gewährt wurde. Diese Verfahrensweise ist nicht korrekt, entscheidet das BVerfG.

Eigener Leitsatz: Trägt der Rechtsuchende ausreichend vor, dass ein angestrebtes Widerspruchsverfahren tatsächliche und rechtliche Fragen aufwirft, für deren Klärung a...

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