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GK Nr. 9 vom Seite 23

Alles nur Formsache (II) – Europäische Unternehmensformen

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Während ihrer Ausbildung begegnen Auszubildende Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen. Sie kommen in Kontakt mit Kunden und Lieferern, deren Betriebe in anderen Rechtsformen geführt werden als das eigene Ausbildungsunternehmen. Nach unserem allgemeinen Überblick im letzten Heft geht es im folgenden Beitrag um neue Unternehmensformen nach europäischem Recht.

Bereits Anfang 1986 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass jedes Unternehmen die geeignete Rechtsform für seine Tätigkeit in einem anderen EU-Staat frei wählen kann. Im Herbst 2003 folgte ein weiteres wegweisendes Urteil des EuGH. Demzufolge wird eine in einem EU-Mitgliedsstaat gebildete Rechtsform in jedem anderen anerkannt, wenn das Unternehmen mit dieser Rechtsform seinen Sitz in den anderen EU-Staat verlegt. Das bedeutet z. B., dass ein Unternehmen in Deutschland die Rechtsform einer britischen Limited company (Ltd.) führen kann, sofern es auch in Großbritannien registriert ist. Aus diesem Grund wird zwischen Satzungssitz und Verwaltungssitz unterschieden. Der Satzungssitz ergibt sich aus der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag eines Unternehmens (= statutarischer Sitz). ...

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