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Einkommensteuer | Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht: Einstufige und gemeinsame Prüfung der Einkunftsgrenzen
Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln (gegen R 1 EStR 2012; Bezug: § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG 2009; Art. 18 Abs. 1 und 2 DBA-Österreich 2000).
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer (§ 26b EStG) setzt grundsätzlich gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Ehegatten voraus. Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG 2009 werden auf Antrag auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG 2009 erzielen. Vorausse...