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Fremdvergleich bei Provisionszahlungen zwischen beteiligungsidentischen Gesellschaften
Hinsichtlich der Frage, ob Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an eine (teil-)beteiligungsidentische GmbH als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abgezogen werden können, sind die Grundsätze des Fremdvergleichs anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob zwischen den Gesellschaften Geschäftsbeziehungen in nicht völlig untergeordnetem Umfang bestehen (Klarstellung zum NWB XAAAA-70482, BFH/NV 2003 S. 1542; Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 EStG).
Im Urteilsfall war der Stpfl. einziger Kommanditist einer GmbH & Co. KG, alleiniger Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sowie einziger Gesellschafter einer anderen GmbH. Da die Fremdüblichkeit der Provisionszahlungen der GmbH & Co. KG an diese GmbH für die Vermittlung von Hausverwaltungen nicht nachgewiesen werden konnte, versagte der BFH den begehrte...