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Umsatzsteuer | Zur Änderung der Bemessungsgrundlage
Das zu den Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG Stellung genommen.
Mit Urteil vom - V R 56/06 (BStBl 2009 II S. 520) hatte der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass sich in Fällen, in denen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts vereinbaren, die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur [i]infoCenter „Änderung der Bemessungsgrundlage“ NWB RAAAB-14422 insoweit mindert, als das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und die Berichtigung für den Besteuerungszeitraum der Rückgewähr vorzunehmen ist. Vor diesem Hintergrund hat das BMF nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.