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NWB Nr. 43 vom Seite 3155

Riester- und Basisrente – Produktinformationsstelle Altersvorsorge sorgt für mehr Transparenz

[i]BMF, Pressemitteilung Nr. 40 vom 8. 10. 2015Am wurde in Kaiserslautern die „Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH“ (PIA) von der Fraunhofer-Gesellschaft gegründet. Sie nimmt sofort ihre Arbeit auf. Das Bundesministerium der Finanzen überträgt der PIA wichtige Aufgaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten („Riester-Rente“ und „Basisrente“).

[i]Myßen/Fischer, NWB 26/2013 S. 2062Anbieter von Basisrenten und Riester-Renten müssen ab ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden, in dem sie ihre Kunden in einheitlicher Form über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Altersvorsorgeprodukte informieren. Damit werden Verbraucher die verschiedenen Angebote im Hinblick auf Chancen und Risiken, Garantien und Kosten besser vergleichen können. Aufbau und Inhalte des Produktinformationsblatts werden gesetzlich normiert. Dazu zählen bestimmte Kosten- und Renditekennziffern, die über sämtliche Produktgruppen und -kategorien einheitlich ermittelt werden müssen.

[i]Einordnung in Chancen-Risiko-KlassenDie PIA wird die angebotenen Altersvorsorgeprodukte in Chancen-Risiko-Klassen einordnen. Die Einordnung soll auf Basis von Wahrscheinlichkeitsrechnu...