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Mangelhafte Beratung vs. leichtsinniges Verhalten des Anlegers
Aktuelle anlegerfreundliche BGH-Rechtsprechung
[i]Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996Ignoratia legis non excusat – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Oder etwa doch? Dieser Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht gilt. Allerdings schränkt der NWB GAAAE-86418 mit seiner überaus anlegerfreundlichen Entscheidung diesen Grundsatz ein. [i]Rinas/Pobortscha, NWB 24/2012 S. 2002Denn danach soll sich sogar ein leichtsinniger Anleger auf den Rat des Vermittlers und Finanzexperten verlassen können und muss diesen Rat grds. nicht nachprüfen, da er den Finanzexperten sonst nicht hätte in Anspruch nehmen müssen. Dem Anleger steht nach Auffassung des BGH daher im Falle einer Falschberatung selbst bei leichtsinnigem Verhalten ein der Höhe nach ungeschmälerter Schadensersatzanspruch zu.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Sachverhalt
[i]infoCenter „Geschlossene Fonds“ NWB UAAAC-37523 Der Entscheidung des BGH lag eine Investition des Anlegers in einen geschlossenen Fonds zugrunde. Mit dieser Geldanlage sollte für die eigene Altersvorsorge investiert und an einer positiven Wertentwicklung sowie den daraus erzielten Erträgen partizipiert werden. Die Beteiligung des Anlegers am geschlossenen ...