Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 19 vom Seite 733

Ausnahmen von den französischen Sozialabgaben für Ausländer

EuGH und französischer Staatsrat bringen Erleichterungen bei Vermögenseinkünften

François Hellio und Julian Schruoffeneger

In einem wichtigen Urteil vom entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (nachstehend EuGH) über die Nichtanwendbarkeit der Sozialabgaben auf Vermögenseinkünfte von Personen, die dem französischen Sozialversicherungssystem nicht angegliedert sind. Diese Entscheidung folgt einem ersten Urteil vom über die Nichtanwendbarkeit der Sozialabgaben auf Erwerbseinkünfte bei vergleichbaren Personen. Die Auswirkung dieser neuen Rechtsprechung, die am vom französischen Staatsrat bestätigt wurde, ist von hoher Bedeutung, insbesondere für Personen, die dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen und in den vorangegangenen Jahren den französischen Sozialabgaben unterstellt worden sind. Diese Personen sind berechtigt, jetzt ein Erstattungsverfahren einzuleiten.

I. Hintergrund

1. Begriffsbestimmung

Der [i]Sozialabgaben haben in Frankreich drei gesetzliche GrundlagenBegriff „Sozialabgaben“ umfasst folgenden Abgaben, die für die Beseitigung der Defizite der französischen Sozialkassen eingeführt wurden:

  • Die CSG bzw. den „Allgemeinen Sozialbeitrag“; dieser wurde 1991 eingeführt.

  • Die CRDS bzw. den „Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden“ (Einführung 1996).

  • Die Prélèvement Soc...