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FG Hessen 28.04.2015 4 K 1366/14, BBK 20/2015 S. 930

Steuerrecht | Veräußerung einer GmbH-Beteiligung durch ausländische Kapitalgesellschaft

Der Gewinn einer ausländischen Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist zu 5 % steuerpflichtig. Dies ergibt sich aus § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG, der auch für ausländische Kapitalgesellschaften gilt.

Hinweis:

Das Hessische FG lehnte damit eine Beschränkung des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG auf inländische Kapitalgesellschaften ab. Die sich hieraus ergebende Auswirkung lässt sich an dem folgenden Beispiel verdeutlichen:

Eine auf den Bermudas [i]5 % des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtigansässige Kapitalgesellschaft ist an einer deutschen GmbH beteiligt und verkauft die Beteiligung mit einem Gewinn von 100.000 €. Dieser Gewinn wird zwar durch § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei gestellt; jedoch werden durch § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abziehbare Betriebsausgaben hinzugerechnet. Somit muss die Bermuda-Gesellschaft...