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Bundestag beschließt Steueränderungsgesetz 2015
Am [i]BT-Drucks. 18/6094 Datei öffnenhat der Bundestag in 2./3. Lesung das Steueränderungsgesetz 2015 (bisheriger Titel: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) beschlossen. Folgende Ergänzungen/Änderungen sind in das Gesetzgebungsverfahren noch eingebracht worden:
Einkommensteuer:
Die [i]Sydow, NWB 27/2015 S. 1980, Anger/Wagemann, NWB 20/2015 S. 1440Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Abs. 2a EStG) wird an die Rechtsprechung des EuGH angepasst.
Beseitigung von Redaktionsversehen in § 7g EStG, § 19 EStG und § 21a KStG.
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen nur unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Abs. 1a EStG).
Redaktionelle Anpassung der Regelung für die Datenübermittlung zur Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Abs. 2 Satz 5 EStG).
Anpassung der Regelung zur Fälligkeit der Dividendenzahlungen an außersteuerliche Bestimmungen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Körperschaftsteuer:
Anpassung der Körperschaftsteuerbefreiungen für Entschädigungseinrichtungen im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und für institutsbezogene Sicher...