1Anm. d. Red.: Bisheriger
Sechster Abschnitt wurde zu Fünftem Abschnitt gem. Gesetz v.
(BGBl I S. 3302)
mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
2Anm. d. Red.: § 52
weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I S. 3302)
mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
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