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FG München Urteil v. - 7 K 2184/13

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1, EStG § 66 Abs. 1, BGB § 1601, BGB § 1589

Abzweigung von Kindergeld

Leitsatz

Da die Klägerin den Unterhalt für das Kind durch die Leistungen der Grundsicherung, die auch Unterkunft und Verpflegung umfassten, erbracht hat, kann in der Haushaltsaufnahme durch die Kindergeldberechtigte grundsätzlich keine Leistungsgewährung gesehen werden (vgl. auch , BFH/NV 2014, 504 und v. , III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAF-04871

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