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Zwischen Eigen- und Fremdkapital (I)
I. Was ist Eigenkapital?
Das Gesetz gibt keine Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage. Der Rechtsanwender mag sich dann an die Anfängerlehren zur doppelten Buchhaltung erinnern, denn die Doppik beweist: Wenn die Passiva von den Aktiva abgezogen werden, verbleibt das Eigenkapital als Restgröße. In der Definition nach IFRS (F.4.4(c)) kommt diese Betrachtungsweise zum Ausdruck: Das Eigenkapital ist das restliche Interesse an den Vermögenswerten des Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten. In etwas fortgeschrittener Betrachtung stößt der Bilanzierer auf die Gliederungsnorm des § 266 HGB und stellt das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft mit verschiedenen Untergliederungsposten fest. Ein ähnliches Aha-Erlebnis bereitet die Lektüre des § 264c Abs. 2 HGB.
Richtet man dann den Blick auf die steuerliche Gewinnermittlung in §§ 4 ff. EStG, so wird man bezüglich des Eigenkapitals noch weniger fündig als nach HGB. Im Kurzschluss reflektiert man schnell einmal den Maßgeblichkeitsgrundsatz, etwa nach dem Motto: Das handelsrechtlich ausgewiesene Eigenkapital ist „maßgeblich“ zur Bestimmung des steuerbilanziellen. Dabei werden zwei systematisch...