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StuB Nr. 19 vom Seite 734

Rechnungslegung von Genossenschaften

Änderungen durch das BilRUG

RA/WP/StB Dr. Ulf-Christian Dißars

Das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie der Europäischen Union hat eine Vielzahl Neuerungen für den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss mit sich gebracht. Quasi im Windschatten dieser teils erheblichen Änderungen wurden auch die Sonderbestimmungen, die für die Rechnungslegung speziell von Genossenschaften gelten, in einzelnen Bereichen geändert. Diese Neuerungen sollen nachfolgend erörtert werden. Zuvor werden jedoch in zusammengefasster Form die Besonderheiten, die bei der Rechnungslegung von Genossenschaften gelten, dargestellt. Die allgemeinen Änderungen, die das BilRUG für die Rechnungslegung gebracht haben, finden grundsätzlich auch in vollem Umfang hinsichtlich der Rechnungslegung von Genossenschaften Anwendung.

Gehrmann, Genossenschaft, infoCenter NWB EAAAC-95566

Kernfragen
  • Was gilt hinsichtlich der Rechnungslegung von Genossenschaften?

  • Welche Neuerungen bringt das BilRUG mit sich?

  • Was ist hinsichtlich der Größenkriterien zu beachten?

I. Rechtslage zur Rechnungslegung bei Genossenschaften

1. Allgemeines

[i]Lüdenbach/Freiberg, Die Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss, StuB 15/2015 S. 563 NWB WAAAE-97965 Jaufmann/Velte, Auswirkungen des BilRUG auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss, NWB 34/2015 S. 2492 NWB MAAAE-98359 Lüdenbach/Freiberg, Die Regelung des BilRUG im Konzernabschluss, StuB 16/2015 S. 619 NWB XAAAE-99511 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 6. Aufl., H...