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StuB 19/2015 S. 762

Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung und Zuflusszeitpunkt des Sachbezugs „Job-Ticket“

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur (lohn-)steuerlichen Behandlung und zum Zuflusszeitpunkt des Sachbezugs „Job-Ticket“ Stellung genommen (.2.1-98/5 St32 NWB MAAAF-01284).

Hierzu führt das BayLfSt u. a. weiter aus:

Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils – insbesondere für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – ist entscheidend, wann der Sachbezug „Job-Ticket“ zufließt.

Gem. R 8.1 Abs. 3 Satz 5 LStR ist die 44-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bei der monatlichen Überlassung einer Monatsmarke oder einer monatlichen Fahrberechtigung für ein Job-Ticket anwendbar, auch wenn das Job-Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Hiervon sind z. B. umfasst

  • Fälle, in denen tatsächlich monatliche Tickets („Monatsmarken“) monatlich ausgehändigt werden, oder

  • Tickets, welche an sich für einen längeren Zeitraum gelten, aber jeden Monat „aktiviert/freigeschalten“ werden