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BFH 28.07.2015 VIII R 50/14, NWB 41/2015 S. 2995

Einkommensteuer | Antrag auf Regelbesteuerung bei Ausschüttungen aus Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Eine entsprechende konkludente Antragstellung aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG scheidet bei einem fachkundig beratenen Steuerpflichtigen in der Regel aus. (2) Die Befristung des Antrags auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG ist verfassungsgemäß. (3) Die mangelnde Kenntnis des Steuerberaters über verfahrensrechtliche Fristen begründet grds. einen Verschuldensvorwu...