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Steuerbefreiung für ein Familienheim
Voraussetzungen des Begünstigungstransfers im Fall der Erbauseinandersetzung
Bei einem Erwerb von Todes wegen wird das Familienheim, das der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder ein Kind die Wohnung unverzüglich nach dem Erbfall zu eigenen Wohnzwecken nutzt, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG. Streitig war die Frage, in welchem Umfang die Steuerbefreiung bei Miterben zu gewähren ist, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung ein Miterbe dem anderen Miterben seinen Anteil am Familienheim überträgt und im Gegenzug ein Grundstück erhält, das nicht begünstigt ist.
Sachverhalt
Der Kläger ist neben seiner Schwester zur Hälfte Miterbe seines Ende 2010 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass zählte u. a. ein Zweifamilienhaus. Davon wurde eine Wohnung bis zum Tod des Vaters von ihm und seiner Tochter als Familienheim genutzt, die zweite Wohnung des Hauses war fremdvermietet. In der Erbauseinandersetzung wurde das Zweifamilienhaus dem Bruder zugewiesen, die Schwester erhielt zwei weitere zum Nachlass zählende steuerlich nicht begünstigte Grundstücke. Der Bedarfswert des Zweifamilienhauses betrug 326.996 €, der der beiden anderen Grundstücke 336.128 €. Im Zuge dieser Einigung zog der B...