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BFH 07.05.2015 VI R 44/13, BBK 19/2015 S. 880

Lohn und Gehalt | Steuerermäßigung bei Arbeitslohn für 14 Monate

Nach dem BFH ist eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG zu gewähren, wenn der Lohnzahlungszeitraum von 12 auf 14 Monate erweitert wird und damit der Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt wird.

[i]Wirtschaftliche Gründe für zusammengeballte EntlohnungVoraussetzung ist allerdings, dass es für die zusammengeballte Entlohnung wirtschaftliche Gründe gibt. Im Streitfall war dies zu bejahen; denn bei dem Arbeitgeber handelte es sich um eine gemeinnützige Stiftung, die aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen das Gehaltsniveau für den Kläger mindern wollte. Der Kläger war als Vorstand tätig.

Hinweis:

[i]Keine „Sondertätigkeit“ erforderlichHingegen ist nicht erforderlich, dass der Arbeitslohn für eine besondere Tätigkeit des Arbeitnehmers gezahlt wird.

Anders ist dies bei Unternehmern: Wollen diese eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG erlangen, setzt dies außergewöhnliche Ei...