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OFD Niedersachsen 24.08.2015 S 7330 - 25 - St 181, BBK 19/2015 S. 879

Umsatzsteuer | OFD-Verfügung zur Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 UStG

Die OFD Niedersachsen nimmt zu den verschiedenen Fallgruppen des § 17 UStG Stellung, insbesondere zur Änderung der Bemessungsgrundlage und zum Zeitpunkt der Berichtigung. Danach gilt:

Wird eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Entgelts vereinbart, z. B. wegen einer Mängelrüge, [i]Rückzahlung wird vereinbartkommt es erst dann zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer und Vorsteuer, wenn das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird. Die bloße Einigung über die Rückzahlung reicht also nicht aus.

Hinweis:

[i]Leistung wird rückgängig gemachtDas Gleiche gilt, wenn die Leistung nicht ausgeführt oder rückgängig gemacht wird. Ist das Entgelt schon bezahlt worden, setzt die Berichtigung nach § 17 UStG die Rückzahlung des Entgelts voraus.

[i]Uneinbringlichkeit des EntgeltsUmsatzsteuer und Vorsteuer sind auch bei Uneinbringlichkeit des Entgelts zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die Uneinbringlichke...