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FG Münster 19.06.2015 14 K 3865/12 E,U, BBK 19/2015 S. 878

Buchführung | Buchführungspflicht bei Kfz-Handel im Internet

Wer regelmäßig Kfz über das Internet verkauft, unterhält einen gewerblichen Kfz-Handel und ist damit buchführungspflichtig. Verletzt der Unternehmer seine Buchführungspflicht, kann das FA Umsätze und Gewinne schätzen. S. 879

[i]Mehr als 170 Verkaufsangebote im InternetIm Urteilsfall bot der Kläger in drei Jahren mehr als 170 Kfz auf autoscout24.de und eBay an. Er führte regelmäßig Probefahrten mit roten Kennzeichen durch und schaltete mehr als 50 Zeitungsannoncen. Damit war er nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich tätig (§ 15 Abs. 2 EStG) und zudem als Händler buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Da er weder Steuererklärungen eingereicht noch Buchführungsunterlagen vorgelegt hatte, durfte das FA die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen.

Hinweis:

Der Kläger [i]FA wandte Differenzbesteuerung anhatte in meinen Augen noch Glück, weil das FA bei der ...