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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 1062

Tarifbegünstigung eines Betriebsaufgabegewinns

Walter Bode

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAF-02444 Mit Urteil vom - IV R 26/12 NWB KAAAE-96115 hat der IV. Senat des BFH entschieden, dass der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs auch dann der Tarifbegünstigung gem. § 34 EStG unterliegt, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist. Ein Widerspruch zur den Anwendungsbereich der §§ 16, 34 EStG betreffenden Gesamtplanrechtsprechung des IV. Senats ergibt sich jedoch nicht.

Ausführlicher Beitrag s. .

BFH-Rechtsprechung

[i]Bode, NWB 19/2015 S. 1374In zwei Urteilen vom - IV R 36/13 (BStBl 2015 II S. 529) und vom - IV R 57/11 (BStBl 2015 II S. 536) hatte der IV. Senat des BFH zur Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Stellung genommen und sich dabei an der im Wege der teleologischen Auslegung des § 34 EStG gewonnenen sog. Gesamtplanrechtsprechung des BFH orientiert. Zweck der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG ist es, die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen. Deshalb setzt diese voraus, dass al...