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Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG und § 8a KStG?
1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG und des § 8a KStG zur sog. "Zinsschranke", jeweils i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009, mit dem Grundgesetz vereinbar?
2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der sog. "Escape-Klausel" nach § 8a Abs. 3 KStG, § 4h Abs. 2 Satz 5 EStG nur Anteile an anderen Konzernkapitalgesellschaften (nicht aber: Konzernpersonengesellschaften) bei der Ermittlung der Eigenkapitalquote zu kürzen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().