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Arbeitsrecht | Altersdiskriminierende Kündigung in Freiberuflerpraxis
Ist bei einer Kündigung gegenüber einer in einer Freiberuflerpraxis/einem Kleinbetrieb tätigen Praxismitarbeiterin aufgrund der von ihr vorgetragenen Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihres Lebensalters (Geburtsjahr: 1950) nach § 22 AGG zu vermuten (hier durch Hinweis auf „Pensionsberechtigung“ in der Kündigung und Nichtkündigung einer der anderen vier – [i]Korinth, NWB 23/2011 S. 1973jüngeren – Praxismitarbeiterinnen) und gelingt dem Arbeitgeber und Praxisinhaber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) unwirksam.
Die Vorinstanz hatte demgegenüber die Differenzierung bzw. Ungleichbehandlung der Klägerin wegen ihres Alters im Hinblick auf die in § 10 AGG geregelten besonderen Rechtfertigungsgründe, zu denen u. a. auch die Möglichkei...