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BFH 16.09.2015 X R 43/12, NWB 40/2015 S. 2912

Einkommensteuer | Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können steuerpflichtig sein

Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können nach dem als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen.

Anmerkung:

Der Kläger erzielte nach den Feststellungen der Vorinstanz ( NWB ZAAAE-30389) über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u. a. in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha Limit“). Das Finanzamt unterwarf diese der Einkommensteuer. Das FG Köln hat durch Zwischenurteil entschieden, dass die Einkünfte des Klägers aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbar sind. Dieses Zwischenurteil hat der X. Senat des BFH nunmehr bestätigt. Nicht zu entscheiden war, ob auch Gewinne aus dem Pokerspiel in Spielcasinos (sog. Cash-Games) oder aus Poke...