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ZFA Nr. 7 vom Seite 22

Ach, eine „Ä1“ – wie schön!

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Ein ganzer Beitrag über eine einzige BEMA-Position – was soll das geben? Lassen Sie sich überraschen, welchen Facettenreichtum die Nr. Ä1 bieten kann. Wenn Sie ein Faible für Abrechnungsfeinheiten besitzen, dann wird es für Sie bestimmt nicht langweilig werden.

Es ist sehr leicht, die ach so kleine – im Sinne von unbedeutende – Position Ä1 zu unterschätzen. Und es ist ganz schön anstrengend, sie mit all ihren abrechnungstechnischen Facetten vollständig zu beherrschen. Sie gehört zwar zu den Positionen, die am häufigsten berechnet werden, doch selten denkt jemand bei der Abrechnung intensiv über sie nach.

„Warum auch?“ mögen jetzt viele denken, „wir berechnen die Ä1 am Anfang vom Quartal und dann taucht sie von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht mehr auf. Und mit der bescheidenen Bewertungszahl von gerade einmal neun Punkten ist sie sicherlich nicht entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis“.

Das stimmt, die wirtschaftliche Bedeutung der Ä1 ist überschaubar, aber in abrechnungstechnischer Hinsicht halte ich sie für eine der interessantesten Positionen in den Gebührenordnungen. Allein schon die Anzahl der Abrechnungsbestimmungen gibt einen ...

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