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STFAN Nr. 8 vom Seite 22

Einstieg in die Sonderbilanzen von Personengesellschaften

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Der Gewinn einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) wird nicht bei der Gesellschaft selber, sondern auf der „privaten“ Ebene der Gesellschafter versteuert. Dieser wird im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§§ 179, 180 AO) in mehreren Rechenschritten ermittelt und anschließend den einzelnen Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet.

Grundsätzliches

Die Einkünfte eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft setzen sich ertragsteuerlich aus zwei Rechengrößen zusammen:

  1. Aus dem Erfolgsanteil, den die Gesellschaft für den Gesellschafter durch den Einsatz des steuerlichen Gesellschaftsbetriebsvermögens erzielt hat und

  2. aus dem Erfolgsanteil, den der Gesellschafter für seine Leistungen an die Gesellschaft und den Einsatz des Sonderbetriebsvermögens I und des Sonderbetriebsvermögens II erzielt hat.

Nach §§ 238 ff. HGB ist die Personengesellschaft verpflichtet, einen Jahresabschluss (Handelsbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) zwecks Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses aufzustellen. Dieser Jahresüberschuss bildet die Basis für den Steuerbilanzgewinn der Personengesellschaft. Aus diesem G...

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